Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MUEVENT - Müller Veranstaltungstechnik  
           
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die mit der Firma MUEVENT – Müller Veranstaltungstechnik (Im nachstehenden MUEVENT genannt) und Ihren Kunden. Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB für Vermietung abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur dann wirksam, wenn sie von MUEVENT ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von den vorliegenden AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage des schriftlichen Angebotes vereinbarteLeistung. Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein. Er behandelt die Mietobjekte sachgemäss und mit grösster Sorgfalt.

3. Erfüllungsort und massgebend für den Gefahrenübergang ist ausschliesslich des Sitzes vonMUEVENT. Im Falle des Transports der Güter vom Erfüllungsort zum Einsatzort des Kunden geht die Gefahr mit Übergabe des Gutes am Erfüllungsort an das Transportunternehmen bzw. den Spediteur über. Die Transportdienstleistung von MUEVENT stellt eine Nebenpflicht dar. MUEVENT kann hierfür ein Transportunternehmen beauftragen. Die Transportkosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

4. Die Vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Änderungen der Abhol-/Rückgabetermine bzw.Leistungen bedürfen der Schriftlichkeit oder werden gemäss der aktuellen MUEVENTMietpreisliste berechnet. Die Mietobjekte sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich zu retournieren.

5. Im Mietpreis sind alle notwendigen Leuchtmittel eingerechnet. Bei Bedarf können diemitgelieferten Ersatzleuchtmittel eingesetzt werden, jedoch müssen defekte Leuchtmittelzurückgegeben werden. Nichtretournierte Leuchtmittel werden dem Mieter zum Neupreisverrechnet.

6. Nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Auftragsbestätigung nach Bestellung bleiben die Mietobjekte für die vereinbarte Zeitspanne reserviert. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden bleiben sämtliche Gegenstände, die gemäss Angebot von MUEVENThergestellt bzw. bearbeitet und an den Kunden verkauft wurden, im Eigentum vonMUEVENT. Der Kunde ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oderVerarrestierung oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn sofort MUEVENT zu melden; im Falle von Mietsachen, welche der Kunde von MUEVENT bezogen hat, muss der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von MUEVENT an den Mietsachen hinweisen. Das Retentionsrecht des Kunden an von MUEVENT übergebenen Gegenständen ist ausgeschlossen.

7. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung, etc... Diese Haftung umfasst nicht nur die tatsächliche Einsatzdauer der Objekte, sondern den ganzen Zeitraum zwischen Abholung/Verlad und Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, eine Allrisk-Versicherung für die gemieteten Gegenstände abzuschliessen. Unterlässt er dies, so haftet er vollumfänglich für eintretende Schäden (ausdrücklich auch Elementarschäden!). Bei Diebstahl und Sachbeschädigung durch Dritte ist der Kunde zusätzlich Verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen sowie einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

8. Retournierte Mietobjekte werden durch uns getestet. MUEVENT behält sich das Recht vor nach Retournierung, auf den Mieter Regress zu nehmen. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Reparaturen (auch vor Ort) dürfen nur durch MUEVENT oder durch dritte im ausdrücklichen Auftrag von MUEVENT ausgeführt werden. Jede Änderung an den Mietobjekten durch den Mieter ist untersagt oder bedarf der Schriftlichkeit. Werden die Mietobjekte ausschliesslich durch MUEVENT betrieben, geht die Haftung gemäss Punkt 8 an MUEVENT über.

9. Für die Infrastruktur (Stromanschluss, Witterungsschutz, Bühne, Regieplatz, etc.) sorgt derMieter. Vereinbarte Netzanschlussnormen sind einzuhalten. Die Installation durch einen Elektriker ist, wenn nicht anders Vereinbart, Sache des Mieters. Allfällig benötigte Bewilligungen sind ebenfalls durch den Mieter einzuholen.

10. Sind vereinbarte Helfer des Mieters zur vereinbarten Zeit nicht am Ort, werden diese nachAufwand nachbelastet.

11. Der Mieter bezahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor dem Mietbeginn 50% derMietvertragssumme. Für jeden weiteren Tag werden zusätzliche 5% berechnet. Sind durchVorbereitungen und anderweitige Absagen höhere Kosten entstanden, wird dem Mieter dertatsächliche Aufwand berechnet.

12. Bei Abholmieten ist der Mietbetrag netto in Bar beim Abholen zu bezahlen. MUEVENT behält sich das Recht vor gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern. Erfolgt die Vorauskasse nicht fristgerecht, kommt der Mietvertrag nicht zustande und MUEVENT kann über das Material verfügen. Der Mieter selbst führt den Auf- und Ablad aus. Die Mietobjekte sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren. Nicht retourniertes Material ist bei der Rückgabe bar zu bezahlen.

13. Bei Abholmieten bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift das Material in einwandfreiemZustand erhalten zu haben und über die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein oder über das vollumfängliche Wissen darüber zu verfügen.

14. Der Mieter hat das Recht, sich Mietobjekte vorführen und erklären zu lassen. Sollten vereinbarte Mietobjekte nicht abholbereit sein, wird MUEVENT für einen gleichwertigen Ersatz besorgt sein.

15. Angebote der MUEVENT sind jederzeit vertraulich zu behandeln. Es ist untersagt, diese unbeteiligten Dritten und/oder Marktbegleitern weiter zu geben oder zugänglich zu machen.

16. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oderwerden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

17. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR. Gerichtsstand ist AarauMUEVENT

– Müller Veranstaltungstechnik - 5000 Aarau

Tel: +41 79 522 33 33
mail : info@muevent.ch
web : www.muevent.ch

Aarau - 01.09.2022